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Der Meldeschein (Gästeverzeichnisblatt) in Hotels in Österreich.

Der Gästemeldeschein (seit 2017 Gästeverzeichnisblatt) in österreichischen Hotels ist gesetzliche Pflicht (er unterliegt dem Meldegesetz). Er dient zur Anmeldung der Gäste und es werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnort, Nationalität sowie Pass- oder Ausweisnummer abgefragt. In vielen Gemeinden ist dies die Basis für die Abrechnung der Ortstaxe/Kurtaxe.

Mit der Priority Check-in-Funktion in der igumbi Hotelsoftware können seit Anfang 2022 die Gäste auch am eigenen Gerät den Hotel-Meldeschein unterschreiben: Somit ist ein kontaktloser Check-in möglich.

Den automatischen Online-Check-in mit Erfassung des Gästeblattes und Unterschrift, Zahlung der Ortstaxe per Zahlungsformular und Präsentation des Zimmer-Zugangscodes, wenn die Ortstaxe erfolgreich bezahlt wurde, gibt es ab Juli 2024.

Im Behördendeutsch nennt man ihn Gästeverzeichnisblatt; umgangssprachlich wird er Meldeschein, Gästemeldeschein, Meldeblatt, Meldezettel, Anmeldeformular oder Gästeblatt genannt.


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Ortstaxe-Auswertung aus den Abrechnungsdaten der Hotelsoftware

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