Einen echter Schocker gibt es Anfang September 2025 in Wien: Die Ortstaxe soll substantiell angehoben werden von 3,2% auf 8,5%. Und das schon ab Dezember 2025. Jetzt sind ein paar grundlegende Überlegungen und Umstellungen zu machen.
Wie wird gerechnet, was ist die Schlüsselzahl?
In Wien passiert die Berechnung auf der Schlüsselzahl, die auf den Bruttopreis angewandt wird. Damit werden Komponenten wie Frühstück und ein pauschaler Abzugsbetrag herangezogen (früher gab es noch eine Komponente fürs Heizen), um die Bemessungsgrundlage zu reduzieren. Auf die reduzierte Bemessungsgrundlage wird dann der Satz von 3,2% angewandt. Das ist in der Kalkulation mühsam, daher gibt es diese Schlüsselzahlen.
Die Rechnung der Betriebe ist daher etwas komplex: Es wird vom in der Leistungszeile der Übernachtung vom Bruttopreis die Ortstaxe abgezogen. Von dem, was überbleibt, wird Netto und Brutto aufgeteilt (also die Mehrwertsteuer mit 10%).
Können Hotels die Ortstaxe als extra Position verrechnen?
In den meisten Regionen in Österreich wird die Ortstaxe als Fixbetrag pro Person verrechnet. Es gibt dann oft Ausnahmen für Kinder bis zu einem gewissen Alter. In Wien jedoch hängt es vom Nächtigungsentgelt ab und wird in der Regel als Inklusivleistung dargestellt.
Wir haben für Kunden in Deutschland die Logik realisiert, dass der Prozentuelle Betrag extra als Rechnungszeile ausgewiesen wird. Die Einstellungen sehen so aus: Beim Import der Buchung aus dem Buchungsportal wird die Zeile mit der Ortstaxe angelegt. Das ist dort wichtig, weil es - durchaus sinnvoll - Ausnahmen für Personen gibt, die geschäftlich reisen. Die sind dort nicht ortstaxenpflichtig.
Die Portaleinstellungen sind so, dass virtuelle Kreditkarten (zumindest verifiziert bei Booking-Buchungen) belastbar sind für den Betrag.
Um diese zu nutzen, müsste man die Verrechnung der Ortstaxe so umsetzen, dass die Ortstaxe nicht inklusiv in den Preisen enthalten ist, sondern exklusiv.
Falls Sie sich nach der Umstellung in der Situation finden, dass Sie die Ortstaxe separat kassieren müssten - weil die virtuellen Karten den Betrag nicht inkludiert haben - so gibt es die Option, den igumbi RAPID Zahlungsprozess zu nutzen. Hier wird unmittelbar nach dem Buchungseingang ein Zahlungslink verschickt. Die Zahlung wird über Ihr Stripe-Konto abgewickelt, sowohl für die Standardrate als auch für nicht erstattungsfähige Raten. Das Setup erfordert aber einiges an Asbtimmung und Einrichtung der E-Mail Vorlagen.
Wie viel müssen die Preise angehoben werden (bei bestehender Inklusivberechnung)?
Wenn man weiterhin bei der Inklusivberechnung der Ortstaxe bleibt, müssten auf jeden Fall die Bruttopreise angehoben werden. Um wie viel, ist jedoch die Frage?
Ich habe mich auf die Suche gemacht nach der dann gültigen Schlüsselzahl auf den Seiten der Stadt Wien. Einige Anrufe bei der Stadt Wien und einigen E-Mails später habe ich herausgefunden, dass die Schlüsselzahl Ende der Woche, also um den 5. September, publiziert wird. Also: nix Genaues weiß man noch nicht. Kommt Zeit, kommt Rat. Inzwischen purzeln die Buchungen aber schon rein für den kommunizierten Tag des Starts: 1.12.25 (oder ist es 2026).
Der offizielle Ortstaxenrechner der Stadt Wien hat den neuen Satz von 8,5% auch noch nicht eingearbeitet. Im RIS findet man auch das zugrundeliegende Tourismusförderungsgesetz.
Weist eigentlich Booking.com die Ortstaxe richtig aus?
Wir haben uns einige Buchungen angesehen und um zu sehen wie Booking.com derzeit die Ortstaxe ausweist:
- 3,2% werden vom Bruttobetrag angewandt -> Falsch, sollte die Schlüsselzahl sein: derzeit 2.5237
- Die Ortstaxe wird offensichtlich nicht verprovisioniert (Die Mehrwertsteuer allerdings schon)
- Etwaige Ausnahmen für Personengruppen (die es in Wien kaum gibt) werden nicht berücksichtigt.
Was kann man aus der Kommunikation der Stadt Wien ableiten?
Auf der Seite der Stadt Wien gibt es die Zusammenfassung der Ortstaxe, Parkgebühren und Wienerlinien-Maßnahmen, die auch das Thema Ortstaxe mit einem Beispiel kommuniziert.

In den Berechnungen gibt es zwei Szenarien:
- Szenario 1: Die Pauschalierung von 11% bleibt bestehen
- Szenario 2: Pauschalierung wird auch gleich abgeschafft: Wenn schon, denn schon, wie durch das Rechenbeispiel der Stadt Wien illustriert.
Ich habe versucht, den Wert von € 28,70 statt € 10,10 bei einem Aufenthalt mit € 400 Nächtigungsbetrag nachzuvollziehen. Da kann man nur zum Schluss kommen, dass die Pauschalierung auch abgeschafft wird.
Wie sollte Ihre Preise überarbeitet werden. Sollte man die Exklusiv-Preise umstellen?
Wenn Sie weiterhin mit Inklusivpreisenb arbeiten, müssten die Preise um 6.1% angehoben werden, um den gleichen Nettopreis zu erhalten. Es gibt ein Excel-Sheet, um die Ortstaxenszenarien mit den eigenen Preisen durchzuspielen. Wir haben mit einigen Betrieben gesprochen und der Tenor ist ist das eine Umstellung auf Exklusivpreise die bevorzugte Variante ist.
Wenn Sie schon am Überarbeiten der Preise sind, vielleicht ist es Zeit, auch Wochenendpreise zu etablieren, falls dies noch nicht genutzt wird.
Wie setzt man die geänderte Ortstaxe in der igumbi Hotelsoftware um?
Das sind die Voraussetzungen für die Umstellung:
- Entscheidung mit Inklusivpreise weiter machen, oder Umstellung auf Exklusivpreise
- Es gibt eine offizielle Schlüsselzahl und ein festgelegtes Start-Datum seitens der Stadt Wien
- Es gibt ein Gesetzesentwurf, bzw. ein beschlossenes Gesetz

Für die Variante Exklusiv-Verrechnung der Ortstaxe wären das die Einstellungen für die neue Ortstaxenlogik
Das sind die notwendigen Schritte die umgesetzt werden müssen
- 1 Ein Produkt in der Kategorie "other" mit dem Namen Ortstaxe anlegen (Preis z.B. 1).
- 2 Einen neuen Datensatz für die künftige Ortstaxe anlegen: Empfehlung exklusiv, Prozentsatz eingeben und Produkt verknüpfen.
- 3 Bestehende Preise per 30.11.25 auslaufen lassen - "mehrere Produkte bearbeiten".
- 4 Danach die alten Preise klonen - mit neuem Gültigkeitsdatum ab dem 1.12.2025.
- 5 Mit der Funktion "mehrere Produkte bearbeiten" die neuen Produkte mit dem neu angelegten Ortstaxen-Datensatz verknüpfen. -6 WENN INKLUSIV beibehalten wird: In Level Preise einrichten - filtern auf die Preise ab dem 1.12.25, die Ausgangspreise in den jeweiligen Kategorien um mindestens 6,9% anheben.
- 7 Neue Preise im Channel Manager publizieren, mit mehreren Levels ändern und Häkchen setzen.
- 8 Alle Portaleanbindungen durchgehen: Ortstaxen dort auch einstellen.
- 8a Falls EXKLUSIV, die Schlüsselzahl hinterlegen.
- 8b Falls INKLUSIV, wird wahrscheinlich 8,5% beim Portal zu erfragen sein.
- 9) Bestehende Buchungen ab dem 1.12.25 manuell bearbeiten bzw. Gäste über die erhöhte Ortstaxe informieren, um die Differenz abzurechnen.

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