Was ist eine Stornorechnung im Hotel, Was sind ist die Verrechnung von Stornogebühren – kurz erklärt

 

Bei einer Stornierung stellt das Hotel eine Stornorechnung aus, um fällige Stornogebühren oder Rückerstattungen transparent zu erfassen. Ob dazu eine eigenständige Rechnung oder eine Gutschrift verwendet wird, hängt davon ab, ob nur Gebühren berechnet oder eine bereits gestellte Rechnung vollständig korrigiert werden muss. Die Umsatzsteuer wird dabei gemäß den hinterlegten Steuersätzen und den nationalen Vorgaben automatisch berücksichtigt.

Was ist eine Stornorechnung im Hotel, Was sind ist die Verrechnung von Stornogebühren – kurz erklärt

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung wird ausgestellt, wenn eine Zimmer- oder Leistung reserviert, anschließend aber wieder storniert wird. Sie dokumentiert alle anfallenden Stornogebühren oder Rückerstattungen – zum Beispiel, wenn bereits gezahlt wurde und der Betrag (teilweise) zurückgezahlt werden muss.

Stornorechnung ≠ Gutschrift

Ob eine Stornorechnung auch als Rechnungsgutschrift ausgestellt wird, hängt vom Einzelfall ab:

  • Korrektur einer bestehenden Rechnung

    • Wird eine bereits gestellte Rechnung vollständig rückgängig gemacht, kommt meist eine Gutschrift zum Einsatz, die die ursprüngliche Rechnung neutralisiert.
  • Abrechnung reiner Stornogebühren

    • Wird nur eine Stornogebühr fällig (etwa 50 € bei einer 200-€-Buchung), erstellt das Hotel in der Regel eine eigene Stornorechnung über diesen Betrag. Das ist meist im Falle von No-Shows oder Stornierungen nach Verfall der Stornofrist.

Umsatz-/Mehrwertsteuer auf Stornogebühren

  • Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt, bestimmt das jeweilige nationale Recht.
  • Hinterlegen Sie die Steuersätze korrekt für das Produkt Stornogebühren
  • In vielen Ländern gelten Stornogebühren als Schadenersatz, dann fällt keine Umsatzsteuer an. Prüfen Sie unbedingt die örtlichen Vorgaben oder fragen Sie Ihren Steuerberater.

Praxisbeispiel

Schritt Betrag Beleg
Ursprüngliche Buchung 200 € Rechnung #1001
Gutschriftder Erstrechnung –200 € Gutschrift #1002
Stornogebühr laut AGB 50 € Stornorechnung #1003

Die Stornorechnung weist so klar die Stornogebühr aus. Die ursprüngliche Rechnung bleibt entweder mit Vermerk bestehen oder wird durch eine Gutschrift neutralisiert.

Kurzfassung

  1. Stornorechnung dokumentiert Gebühren oder Rückerstattungen bei einer Stornierung.
  2. Ob sie als Gutschrift ausgeführt wird, richtet sich nach der Ausgangsrechnung.
  3. Umsatzsteuer nur berechnen, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Rechnung